AGB
I. Anwendungsbereich
  1. Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen Waldmann Media (im Folgenden: „Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden über die Erbringung von Social Media Marketing (im Folgenden: „Kunde“) geschlossen werden.
  2. Die AGB gelten ausschließlich und sind Bestandteil jedes Vertrages. Insbesondere gelten sie für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Zusatzvereinbarungen oder gleichartige Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erneut ausdrücklich miteinbezogen werden.
II. Widerrufsrechte und anwendbares Recht
1. Widerrufsrechte sind ausgeschlossen.
2. Bei allen angebotenen Leistungen des Anbieters handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne des §§ 611 ff. BGB.
3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
1. Der Anbieter erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing. Der im Einzelfall geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und den darin näher bezeichneten Leistungen.
2. Die angebotenen Leistungen sind im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Dienstleistungen.
3. Zum möglichen Leistungsumfang gehören insbesondere die Social Media Betreuung durch Analyse, Optimierung, Strategieplanung, Content-Planung und -Produktion und nach Absprache Community-Management, sowie nach Absprache die Erstellung von Werbekampagnen durch Meta-Ads oder Google-Ads. Zusätzlich, jedoch nicht gesondert, kann nach Absprache die zugehörige Foto/- und Videoproduktion durch den Anbieter vereinbart werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor Änderungen an den Inhalten der angebotenen Leistungen jederzeit vorzunehmen. Die Beauftragung und Inanspruchnahme von erforderlichen oder von dem Kunden gewünschten Drittleistungen erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden.
4. Die Erfolgsverantwortung der angebotenen Leistung verbleibt beim Kunden. Der Anbieter übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der Dienstleistung. Insbesondere liegen jedwede Art von bestimmten Erfolgen, wie etwa eine bestimmte Anzahl von Followern, Likes, Kommentare, Buchungsraten und Auslastung oder anderer Interaktionen auf den Social Media Plattformen sowie der Erfolg von geschalteten Werbekampagnen außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters. Der Erfolg der angebotenen Dienstleistungen hängt von vielen Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen.
5. Den Schwerpunkt der Leistung stellt die Dienstleistung Social Media Marketing im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar. Die Erstellung von Foto-/und Videoproduktionen durch den Anbieter ist eine Zusatzleistung im Sinne einer Nebenleistung zur Hauptdienstleistung Social Media Marketing.
6. Die Erstellung der Foto/- und Videoaufnahmen wird von dem Anbieter bzw. seinen Erfüllungsgehilfen zu einem vereinbarten Termin oder in einem vereinbarten Zeitraum durchgeführt. Der Kunde ist verpflichtet den vereinbarten Termin dergestalt vorzubereiten, dass die Aufnahmen pünktlich beginnen und störungsfrei durchgeführt werden können. Bei Verzögerungen, Ausfällen oder ähnlichen Hindernissen stehen dem Anbieter gegen den Kunden Schadensersatzansprüche zu, sowie Ansprüche auf Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten. Der Kunde ist verpflichtet dem Anbieter unverzüglich Bescheid zu geben, falls der vereinbarte Termin nicht durchgeführt werden kann. Sollte der Anbieter infolge von Krankheit, höherer Gewalt oder vergleichbaren Umständen an der Durchführung der Foto/- und Videoaufnahmen gehindert sein, wird mit dem Kunden unverzüglich ein Nachholtermin vereinbart. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen.
7. Sind im Rahmen der Foto/- und Videoaufnahmen Dritte (z.B. Darsteller) erforderlich, erfolgt die Beauftragung im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter auf Verlangen eine schriftliche Vollmacht auszustellen.
8. Der Anbieter wählt im Rahmen seiner künstlerischen Freiheit in Absprache mit dem Kunden aus den erstellten Aufnahmen die Bilder für die Postproduktion selbstständig aus. Die Postproduktion beinhaltet eine Feedbackschleife zur Berücksichtigung etwaiger Änderungswünsche. Weitere Feedbackschleifen sind gesondert zu vergüten.
IV. Angebot, Vertragsschluss und Laufzeit
1. Der Anbieter gibt ein rechtsverbindliches Angebot in elektronischer Textform per E-Mail ab, welches der Kunde innerhalb der im Angebot bezeichneten Frist annehmen kann. Ist im Angebot keine Annahmefrist genannt, beträgt diese sieben Werktage.
2. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung des Angebots durch den Kunden per E-Mail, WhatsApp oder einer handschriftlichen bzw. digitalen Unterschrift. Der Kunde verpflichtet sich den unterschriebenen Vertrag per E-Mail an den Anbieter zurückzusenden.
3. Nimmt der Kunde ein Angebot nicht an, so ist er zur Nutzung etwaiger von dem Anbieter bereits angefertigter Entwürfe, Vorlagen oder sonstiger, vergleichbarer Mediendateien nicht berechtigt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet etwaige an ihn übermittelte Mediendateien einschließlich von ihm angefertigter Kopien unwiderruflich zu löschen und dem Anbieter die Löschung zu bestätigen.
4. Änderungen des Leistungsumfangs sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung möglich. Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglichen Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Im Angebot ausgewiesene Festpreise werden auf der Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben abgegeben und gelten nicht, wenn sich die Angaben nach Vertragsschluss als unrichtig oder unvollständig herausstellen. Festpreise umfassen insbesondere keine nachträglichen Änderungswünsche oder Erweiterungen des Leistungsumfangs.
6. Der Vertrag endet durch Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.
V. Auftragsdurchführung
1. Die Auftragsdurchführung erfolgt anhand des unter III. vereinbarten Leistungsumfangs.
2. Ist die Vertragsausführung wegen einer Pflichtverletzung oder der Nichterfüllung der vertraglichen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen nicht möglich oder dem Auftragnehmer unter den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar, ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung an den Auftragnehmer verpflichtet.
VI. Liefertermine
1. Es gelten die in der Leistungsbeschreibung im Angebotsschreiben vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen.
2. Alle Liefer- und Leistungsfristen gelten unter der Maßgabe einer störungsfreien Herstellung und der rechtzeitigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden. Sie verlängern sich angemessen im Falle von höherer Gewalt, insbesondere bei Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien, Pandemien und gleichartigen Ereignissen oder wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
VII. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung für die vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen richtet sich nach den Vereinbarungen im unter III. 1 der AGB beschriebenen Angebotsschreiben zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Die Vergütung beinhaltet keine Kosten für Leistungen Dritter (bspw. Darsteller). Diese werden bei Bedarf nach Absprache gesondert abgerechnet.
3. Lizenzgebühren für Musik sind grundsätzlich im Angebotsschreiben enthalten, sofern der gewünschte Titel in der von dem Anbieter genutzten Datenbank ohne Zahlung eines gesonderten Entgelts verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall und wünscht der Kunde die Verwendung eines zahlungspflichtigen Titels, hat der Kunde den gewünschten Titel auf eigene Kosten zu lizenzieren.
4. Die Zahlung der Vergütung ist zu 50% innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsschluss fällig. Die restlichen 50% der Vergütung sind anteilig jeden Monat bis Vertragslaufzeitende jeweils zum 1. jeden Monats fällig. Maßgeblich ist das Zahlungseingangsdatum des Anbieters.
5. Der Kunde gerät in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte bzw. vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnungsschreiben, sowie die Verzugspauschale von 40,00 EUR gem. § 288 V BGB zu verlangen. Dem Anbieter bleibt vorbehalten aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen und die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrags auszusetzen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
VIII. Nutzungsrechte, Datenschutz und Werbezwecke
1. Mit vollständiger Zahlung und Ablauf der Vertragslaufzeit räumt der Anbieter dem Kunden sämtliche Nutzungs/- und Verwertungsrechte an den vertragsgegenständlich erbrachten Leistungen, insbesondere Social Media Accounts, sowie an allen im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen Arbeitsergebnissen, vollumfängliche Nutzungsrechte ein.
2. Der Anbieter behält sich das Recht vor, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen Leistungsergebnisse sowie den Namen des Auftraggebers, als Referenz für seine eigenen Marketing- und Werbezwecke zu verwenden. Dies umfasst unter anderem die Veröffentlichung von Ergebnissen auf der eigenen Webseite, in Präsentationen, auf Social Media, sowie in anderen Werbemedien des Anbieters und vergleichbaren Sachverhalten. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
3. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe von Leistungsergebnissen des Auftragnehmers, steht dem Auftragnehmer eine Entschädigung für den hierdurch entstandenen Schaden zu. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich grundsätzlich nach dem doppelten der vereinbarten Vergütung, mindestens jedoch 500 EUR je Schadensfall. Dem Auftraggeber bleibt nachgelassen unter Berücksichtigung der Art und der Schwere der Pflichtverletzung den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
4. Der Auftragnehmer speichert das Rohmaterial, sowie die Leistungsergebnisse aus der Auftragsdurchführung für sechs Monate nach Vertragsende. Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist steht es dem Auftragnehmer frei sämtliche Daten aus der Vertragsausführung endgültig zu löschen. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
5. Sofern der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Auftragsausführung personenbezogene Daten des Auftragnehmers sowie in dessen Auftrag entsprechende Daten Dritter erhebt, verarbeitet oder nutzt, richtet sich die Verarbeitung nach den gesetzlichen Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts. Die Einrichtung eines Datenschutzbeauftragten obliegt dem Auftraggeber.
6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – vorbehaltlich zu Eigenzwecken – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
IX. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
3. In keinem Fall haftet der Auftragnehmer für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
4. Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Etwaig erforderliche Einwilligungen hat der Aufraggeber selbst einzuholen. Sollte der Auftragnehmer wegen einer Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten, in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, soweit der Auftragnehmer die Rechtsverletzung nicht selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
5. Die Haftung des Auftragnehmers wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
6. Wird der Auftragnehmer aufgrund eines Vertrages zur Haftung herangezogen, der durch einen vom Auftraggeber eingesetzten Dritten erstellt wurde, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen des Dritten frei.
7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
8. Die Haftung des Auftraggebers für Schäden des Auftragnehmers bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
X. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
3. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
4. Dem Auftragnehmer steht ein Änderungsvorbehalt hinsichtlich der Ausgestaltung dieser AGB zu. Änderungen der AGB sind insbesondere bei Veränderung der Marktgegebenheiten, gestiegenen Betriebskosten, Veränderungen höchstrichterlicher Rechtsprechung oder der Gesetzeslage möglich. Etwaige Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der AGB in geänderter Fassung in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Die Mitteilung über die Änderung der AGB erfolgt unter besonderem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Genehmigungsfiktion.
5. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertragswerkes bedürfen der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen dieser Klausel bedürfen ebenfalls der Schriftform.
6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – sofern für diesen Fall keine Vereinbarung besteht – das, was dem mutmaßlichen, beidseitigen Willen unter Berücksichtigung der zugrundliegenden Interessen der Vertragsparteien entspricht. Dies gilt entsprechend im Fall einer Vertragslücke.