1. Der Anbieter erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing. Der im Einzelfall geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und den darin näher bezeichneten Leistungen.
2. Die angebotenen Leistungen sind im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Dienstleistungen.
3. Zum möglichen Leistungsumfang gehören insbesondere die Social Media Betreuung durch Analyse, Optimierung, Strategieplanung, Content-Planung und -Produktion und nach Absprache Community-Management, sowie nach Absprache die Erstellung von Werbekampagnen durch Meta-Ads oder Google-Ads. Zusätzlich, jedoch nicht gesondert, kann nach Absprache die zugehörige Foto/- und Videoproduktion durch den Anbieter vereinbart werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor Änderungen an den Inhalten der angebotenen Leistungen jederzeit vorzunehmen. Die Beauftragung und Inanspruchnahme von erforderlichen oder von dem Kunden gewünschten Drittleistungen erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden.
4. Die Erfolgsverantwortung der angebotenen Leistung verbleibt beim Kunden. Der Anbieter übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der Dienstleistung. Insbesondere liegen jedwede Art von bestimmten Erfolgen, wie etwa eine bestimmte Anzahl von Followern, Likes, Kommentare, Buchungsraten und Auslastung oder anderer Interaktionen auf den Social Media Plattformen sowie der Erfolg von geschalteten Werbekampagnen außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters.
Der Erfolg der angebotenen Dienstleistungen hängt von vielen Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen.
5. Den Schwerpunkt der Leistung stellt die Dienstleistung Social Media Marketing im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar. Die Erstellung von Foto-/und Videoproduktionen durch den Anbieter ist eine Zusatzleistung im Sinne einer Nebenleistung zur Hauptdienstleistung Social Media Marketing.
6. Die Erstellung der Foto/- und Videoaufnahmen wird von dem Anbieter bzw. seinen Erfüllungsgehilfen zu einem vereinbarten Termin oder in einem vereinbarten Zeitraum durchgeführt. Der Kunde ist verpflichtet den vereinbarten Termin dergestalt vorzubereiten, dass die Aufnahmen pünktlich beginnen und störungsfrei durchgeführt werden können. Bei Verzögerungen, Ausfällen oder ähnlichen Hindernissen stehen dem Anbieter gegen den Kunden Schadensersatzansprüche zu, sowie Ansprüche auf Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten. Der Kunde ist verpflichtet dem Anbieter unverzüglich Bescheid zu geben, falls der vereinbarte Termin nicht durchgeführt werden kann. Sollte der Anbieter infolge von Krankheit, höherer Gewalt oder vergleichbaren Umständen an der Durchführung der Foto/- und Videoaufnahmen gehindert sein, wird mit dem Kunden unverzüglich ein Nachholtermin vereinbart. In diesem Fall bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen.
7. Sind im Rahmen der Foto/- und Videoaufnahmen Dritte (z.B. Darsteller) erforderlich, erfolgt die Beauftragung im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter auf Verlangen eine schriftliche Vollmacht auszustellen.
8. Der Anbieter wählt im Rahmen seiner künstlerischen Freiheit in Absprache mit dem Kunden aus den erstellten Aufnahmen die Bilder für die Postproduktion selbstständig aus. Die Postproduktion beinhaltet eine Feedbackschleife zur Berücksichtigung etwaiger Änderungswünsche. Weitere Feedbackschleifen sind gesondert zu vergüten.